Die Mitarbeitervertretung (2017-2021)
Das sind wir
Michaela Knorr (1.Vorsitzende)
Heilpädagogin/Elternberaterin/Sprachexpertin in der Krippe und Kita Rabennest und in den restlichen Kitas der Pfarrei
Rabennest Braubach, Tel. 02627 - 726
Silke Westbomke (2. Vorsitzende)
Erzieherin im Rabennest Braubach, Tel. 02627 - 726
Martina Edrich (Schriftführerin)
Pfarrsekretärin, Pfarrhaus Sankt Martin, Tel. 02621 - 6289814
Marientraud Altmeier (Mitglied Haupt-MAV/DIAG im Bistum Limburg),
Leitung, Kita St. Barbara, Tel. 02621 - 7788
Rita Riebesell,
Pfarrsekretärin, Pfarrhaus Sankt Martin, Tel. 02621 - 6289828
Sandra Weckbecker,
Erzieherin, Kita St. Barbara, Tel. 02621- 7788
Die Coronasonderzahlung
Es handelt sich bei der Corona-Sonderzahlung um eine Einmalzahlung mit den folgenden Beträgen abhängig von der Entgeltgruppe:
Entgeltgruppen | Corona-Sonderzahlung | |||
E 1 bis E 8 | S 2 bis S 8b | P 5 bis P 8 | 600,00 € | |
E 9a bis E 12 | S 9 bis S 18 | P 9 bis P 16 | 400,00 € | |
E 13 bis E 15 | 300,00 € | |||
Azubis/Praktikanten Kommunen: | 225,00 € | |||
Azubis/Praktikanten Bund: | 200,00 € |
Hinweis: Im Tarifvertragstext Stand 26.10.2020 ist keine Corona-Sonderzahlung für die S- und P-Entgeltgruppen erwähnt. Nach Gewerkschaftsangaben ist eine Übertragung auf die S- und P-Entgeltgruppen jedoch sicher.
Auszahlungszeitpunkt und Stichtag
Die Auszahlung der Corona-Sonderzahlung erfolgt mit den Bezügen des Dezembers 2020.
Anspruch auf Auszahlung besteht, wenn das Arbeitsverhältnis am Stichtag 01.10.2020 bestand und an mindestens einem Tag zwischen dem 01.03.2020 und 31.10.2020 Anspruch auf Entgelt bestanden hat.
Regelung bei Teilzeit
Beschäftigte in Teilzeit erhalten die Corona-Sonderzahlung anteilig. Beispielsweise erhält damit ein Teilzeit-Beschäftigter mit 80% in E 8 statt der vollen 600 € auch nur 80% hiervon, also 480 €.
Steuerfreiheit der Corona-Sonderzahlung
Die Corona-Sonderzahlung ist nach §3 Nummer 11a des Einkommensteuergesetzes von der Einkommensteuer befreit. Dies gilt allerdings nur, wenn im Jahr 2020 der individuelle Höchstbetrag von 1500 € für die Steuerfreiheit noch nicht ausgeschöpft wurde.
Viele Grüße
Marientraud Altmeier
Wir treffen uns regelmäßig!
- Es ist, während unseren Arbeitszeiten, jederzeit möglich Kontakt mit uns aufzunehmen.
- Gerne vereinbahren wir dann einen Termin
- Wir sind offen für Ihre Anliegen